Am Christian-Weise-Gymnasium Zittau wird mit Beschluss der Lehrerkonferenz vom November 2012 die „Sommerschule“ durchgeführt (Termin: in der letzten Sommerferienwoche). Schüler der Klassenstufen 9, 10 und 11 fördern Schüler der Klassenstufen 6, 7, 8 und 9.
Informationen zum Vorgehen
- Die Fachlehrer MA, EN, FR, TSC und RU wählen nach den Osterferien geeignete Schüler (aus Kl. 9, 10 und 11) aus. Sie fragen, ob diese sich vorstellen könnten als „unterrichtender Schüler“ in der Sommerschule zu arbeiten. Die Fachlehrer MA, EN, FR, TSC und RU melden welche Schüler dazu bereit wären (Name, Klasse, Fach). Der Schulleiter spricht danach mit diesen Schülern über das Vorhaben.
- Die Eltern der Schüler mit Förderbedarf in den genannten Fächern erhalten einen Schulleiterbrief, in dem ein entsprechendes Angebot zur Teilnahme an der „Sommerschule“ mit den dazugehörigen Rahmenbedingungen erläutert wird. Dabei wird bereits auf den Elternabend zur Sommerschule hingewiesen.
Schwerpunkt: Fremdsprachen - Schüler aus Kl. 6 - 8
Schwerpunkt MA (einschl. Anwendung MA in PH und CH): Kl. 8 – 9
Die Fachlehrer Kl. 6 - 9 MA, EN, FR, TSC und RU informieren dafür die Schulleitung, welche Schüler aus Sicht des Fachlehrers gefördert werden sollten. - Die Eltern und Schüler mit Förderbedarf und die „unterrichtenden Schüler“ treffen sich zum Elternabend „Sommerschule“. Im Elternabend wird informiert und beraten zu folgenden Schwerpunkten:
- Anliegen der Sommerschule
- Rechte und Pflichten der unterrichtenden Schüler
- Rechte und Pflichten der geförderten Schüler
- Unterstützung der Sommerschule durch Fachlehrer
- Vereinbarung zur Honorierung für die unterrichtenden Schüler.
Die getroffenen Vereinbarungen werden in Form von „Verträgen“ formuliert, die von den unterrichtenden Schülern und den zu fördernden Schülern unterschrieben werden.